Bundesnetzagentur geht gegen Handy-Abzocke vor

Bundesnetzagentur geht gegen Handy-Abzocke vor

8.12.2017 durch mark mit 0 Kommentare

Handy-Abzocke wird in Zukunft schwieriger. Die Bundesnetzagentur hat deswegen angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Dadurch sollen teure Rückrufe, die durch Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden. Die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter haben bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder diese Anordnung umsetzen.

"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."

Was sind Ping-Anrufe?

Ping-Calls werden auch Lockanrufe genannt. Das Handy klingelt nur kurz, weil der Anrufer sofort auflegt. Damit soll das Opfer zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu provoziert werden. „Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte,“ lässt die Bundesnetzagentur mitteilen.

Mit der neuen Anordnung bekommt der Anrufer eine Preisansage,  die vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hinweist, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat. Der Verbraucher kann dann den Rückruf rechtzeitig abbrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.

Internationale Rufnummern ähneln Ortswahlen

Die Opfer haben oft das Gefühl, dass sie aus Deutschland angerufen wurden. „So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern,“ erklärt die Bundesnetzagentur.

"Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, so können sie künftig das Gespräch abbrechen, ohne dass für sie Kosten entstehen", sagt Homann weiter. "Die Umgehung des deutschen Verbraucherschutzniveaus nehmen wir nicht hin."

Kosten von mehreren Euro pro Minute

bundesnetzagentur
Youtube Screenshot

Fällt man auf die Masche rein und der Verbraucher ruft zurück, hört man oft Bandansagen. Dafür werden den mehrere Euro pro Minute fällig. „Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben,“ teilt die Bundesnetzagentur mit.  Der Gewinner ist dabei alleine der Betrüger.

Betroffene Ländervorwahlen

Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung für diese Ländervorwahlen umsetzen:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)


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