Änderungen bei sozialen Netzwerken ab 2018

Änderungen bei sozialen Netzwerken ab 2018

29.12.2017 durch mark mit 0 Kommentare

Wer kennt das nicht? Man nimmt sich sein Handy und geht auf Facebook und Co. Und sieht übles Hetze. Doch das ist nicht einfach. Ab dem 1. Januar 2018 gibt es Änderungen in der digitalen Welt. Dann wird das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen dann ab dem nächsten Jahr ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Für die sozialen Medien gibt es dann die Pflicht, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Entscheiden über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte muss dabei der Betreiber des jeweiligen Netzwerks. Kritik an neuen Regelungen Das NetzDG wird Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, kurz Bitkom, kritisiert. „Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“, erklärt Rohleder. „Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“ Keine Leitlinien für Bußgelder Bislang sind keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. „Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“, sagt Rohleder. „Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.“ Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa. „Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge“, so Rohleder. Der Branchenverband betont allerding, wie wichtig der Kampf gegen Hassreden und Kriminalität im Internet ist. Rohleder: „Es muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken umfassend nachkommen können. Derzeit geschieht das Gegenteil.“ Wer allerdings im nächsten Jahr über sein Smartphone in Sozialen Netzwerken surft und auf kriminelle Inhalte stößt, wird also besser Mlglichkeiten haben sich zu beschwerden. Ob dann auch die Strafverfolgung besser wird, ist dagegen fraglich.

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