Unternehmen suchen nach Experten für Datenschutz

Unternehmen suchen nach Experten für Datenschutz

26.1.2018 durch mark mit 0 Kommentare

Die neuen Datenschutzregelungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die neuen Auflagen zu erfüllen, fehlt es oft an ausreichend qualifiziertem Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist  das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Neue Datenschutzverordnung ab 25. Mai 2018

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung, mit der sich viele neue Pflichten für Unternehmen ergeben. „Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen sie händeringend nach passenden Fachkräften“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit.

In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent) und 14 Prozent der Unternehmen haben sogar mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.

Alle Unternehmen müssen die neuen Regel beachten

datenschutz unternehmen

Wenn ab Mai dann in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen nach zweijähriger Umsetzungsfrist dann alle Firmen die neuen Regeln beachten. So müssen sie ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen.

„Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen“, lässt der Digitalverband Bitkom mitteilen.

Kommen zusätzliche Datenschutzvorschriften?

In der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres will die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung entscheiden. Dann kämen zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen.. „Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen.“

Die E-Privacy-Verordnung stellte bisher in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagte sie vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst werden, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen, fürchtet der Digitalverband Bitkom.


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