Was passiert wenn Handy mit Vertrag kaputt geht?
28.11.2019 durch mark mit 0 Kommentare
Immer mehr Nutzer entscheiden sich für ein Handy mit Vertrag, da einem so die Möglichkeit geboten wird sich ein Top-Smartphone wie z. B. von Samsung, Apple, Huawei, OnePlus, Xiaomi, Sony, Motorola und Co. zu einem günstigen Preis zu erwerben. Außerdem erhalten Sie somit gleich den perfekten Handyvertrag mit inkl. Freiminuten, SMS Flatrate, LTE-Daten und vieles mehr.
Doch die Vertragsinhaber von Smartphones sind jedoch mit
einem Rätsel konfrontiert. Die meisten Geräte werden standartmäßig mit 24
Monats-Verträgen abgeschlossen, doch die Herstellergarantie
für die meisten Handys beträgt nur 12 Monate. Das heißt, sollte Ihr Mobiles Gerät
nach dem ersten Jahr der Inhaberschaft kaputt gehen, haben Sie keine Garantie
mehr auf die Reparatur oder Ersatz ihres Handys, doch sind Sie noch mehrere
Monate an Ihrem zuvor abgeschlossenen Handyvertrag
gebunden.
Was tun wenn das
Handy mit Vertrag kaputt geht?
Nach Ablauf Ihrer Garantie haben Sie möglicherweise
weiterhin Anspruch auf kostenlose Reparatur und Ersatz für bestimmte technische
Mängel, die unter das Verbraucherschutzgesetz fallen. Zum Beispiel haben
Verbraucher das Recht zu erwarten, dass die von ihnen gekaufte Produkte
zweckmäßig sind, und es hat zuvor schon mehrere Beispiele gegeben, bei denen
die Handybesitzer in der Lage waren,
Anspruch geltend zu machen, wenn ihr Gerät nicht die technischen Erwartungen
erfüllt, die es zu erfüllen hat.
Die Schwierigkeit hierbei besteht jedoch darin, dass Sie nachweisen müssen, dass das Handy beim Kauf einen Herstellungsfehler aufwies, was bedeutet, dass es zwei Jahre lang nicht funktioniert hat. Kurzgefasst bedeutet dieses viel Zeit und Mühe, die manchmal auch mit extra Kosten zusammenhängen können. Weitere Schutzmaßen bestehen, wenn ein Ausfall durch ein Betriebssystem- Update oder eine fehlerhaften App verursacht wird. Es ist wichtig zu bedenken, dass Ansprüche nach diesen Gesetzen nicht beim Gerätehersteller, sondern beim Händler geltend gemacht werden müssen.
Was kann man beim
Unfallschaden tun?
Wenn Ihr Handy aufgrund einer zufälligen Beschädigung oder allgemeiner Abnutzung einen Defekt aufweist, besteht leider weder innerhalb- noch außerhalb der Garantiezeit kein Grund für eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch. Ihr Mobilfunkanbieter oder Handy Shop bietet möglicherweise eine Handyversicherung an, der jedoch in den meisten Fällen kostenpflichtig ist. Einige Hersteller wie z. B. Apple oder Samsung, bieten auch kostenpflichtige Garantieverlängerungen an, von denen Sie Gebrauch machen können.
Wenn Sie noch an mehreren weiteren Vertragsmonaten gebunden
sind und Ihr Mobilgerät völlig unbrauchbar ist, muss die bestmögliche Lösung
wohl eine Reparatur durch Dritte sein, denn diese sind oft günstiger als
Reparaturen durch Ihren Hersteller oder Mobilfunkanbieter. Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit sich ein Ersatztelefon anzuschaffen, der einen
günstigen Preis für ein Handy ohne
Vertrag hat und dieses vorrübergehend zu nutzen, bis Ihr Handyvertrag
abläuft und Sie wieder Gebrauch von einem Handy
mit Vertrag machen können, um die High-End-Smartphones
zu einem günstigeren Preis zu bekommen.
Insgesamt aber ist der Abschluss einer Handyversicherung der beste Weg, um zu gewährleisten, dass Ihr defektes Smartphone zu jedem Zeitpunkt repariert oder ausgetauscht werden kann. Mehrere Handyversicherer bieten zu geringen Preisen die unterschiedlichsten Versicherungspakete an. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie das kleingedruckte sich sehr gut durchlesen.