Smartphone-Verbot an französischen Schulen

Smartphone-Verbot an französischen Schulen

1.8.2018 durch esat mit 0 Kommentare

Neun von zehn Jugendlichen zwischen 12 und 17 besitzen in Frankreich ein Smartphone und das ist ein Grund für ein Smartphone-Verbot an Schulen. Nach der neuen Entscheidung des französischen Parlaments, dürfen alle Schüler bis 15 Jahre keine internetfähigen Handys, Tablets oder Smartwatches in der Schule benutzen. Zudem steht Gymnasien frei, ein Smartphone-Verbot einzuführen.

In Frankreich ist die Handynutzung während des Unterrichts seit 2010 verboten. Die neuen Studien zur Handynutzung von Kindern und Jugendlichen sind jedoch für die meisten französischen Politiker ein Anlass für eine solide Rechtsgrundlage.

Vor etwa einem Jahr fand die Stiftung Kind und Jugend heraus, dass bereits 70 Prozent der Kinder im Kita-Alter über ein Smartphone verfügen und die tägliche Nutzung erhebliche Störungen von Konzentration und Sprachentwicklung und Reduzierung von körperlichen Tätigkeiten verursacht.

Auch andere Studien haben Politiker, vor allem des Präsidenten Emmanuel Macron dazu veranlasst, gegen die Handynutzung in der Schule zu sein. Er hatte während des Wahlkampfes versprochen, dieses Verbot einzuführen.

EIN TOTALVERBOT AN DEUSCHEN SCHULEN SCHEINT DERZEIT UNMÖGLICH ZU SEIN

smartphone in der schule

Von dem Verbot gibt es auch Ausnahmen, die nicht eindeutig sind. Die Smartphones dürfen beispielsweise zu Unterrichtszwecken erlaubt sein. Die Nutzung muss aber vorher genehmigt worden sein und wie die Geräte der Kinder und Jugendlichen aufbewahrt werden sollen, ist nicht klar. Das war ein wichtiges Argument von Verbot-Gegnern.

Für den französischen Bildungsminister Jean-Michel Blanquer sende das neue Gesetz nicht nur an die französische Gesellschaft, sondern auch an andere Länder der Welt eine Botschaft. Ob Deutschland diese Botschaft als eine Lösung für dasselbe Problem an deutschen Schulen betrachten wird, bleibt als eine Zeitfrage.

Einen beachtlichen Widerstand erlebt man jedoch in Bayern. In diesem Bundesland dürfen zwar internetfähige Geräte in die Schule mitgebracht werden. Sie müssen jedoch nur zu Unterrichtszwecken verwendet werden und die Nutzung im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände ist verboten.

Während dieses Verbot, das wir seit 2010 von Frankreich kennen, einen großen Widerstand erlebt, scheint es schwierig zu sein ein Totalverbot in ganz Deutschland einzuführen.


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