Welche Neuerungen kommen im Digitaljahr 2018 auf uns zu?

Welche Neuerungen kommen im Digitaljahr 2018 auf uns zu?

19.12.2017 durch mark mit 0 Kommentare

Im Digitaljahr 2018 wird es auch in der digitalen Welt zahlreiche Neuerungen geben. Handypress zeigt dir, was du beachten solltest:

Im Digitaljahr Überweisung in Echtzeit mit Instant Payment

Die Tage, an denen man bis zu drei Tagen auf sein Geld gewaret hat, sind im kommenden Jahr vorbei. Mit der Einführung des sog. „SEPA-Instant Payments“ können Kontoüberweisungen dann in Echtzeit abgewickelt werden. Dann bekommen Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – auch an Sonn- und Feiertagen.

Keine Gebühren beim Zahlen mit Kreditkarten

Wer im kommenden Jahr mit der Kreditkarte bezahlt, braucht keine Kreditkartengebühren mehr zu zahlen – und das sowohl beim Online-Shoppen oder im Laden. Für Händler bedeutet das, dass sie in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen dürfen.

Digitalfernsehen DVB-T2 startet in weiteren Gebieten

Schon seit diesem Jahr können viele Nutzer vor allem in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen über den neuen Standard DVB-T2 empfangen. Ab dem Digitaljahr 2018 wird das erweitert. Dann startet DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst kommenden Jahres bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm ebefalls den neuen Antennenstandard.

Datenschutzverordnung tritt in Kraft

Digitaljahr
YouTube Screenshot

Im kommenden Jahr tritt ab den 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt in Kraft. Mit den neuen Regeln werden unter anderem auch Verbraucherrechte gestärkt.

Dann können Nutzer von Unternehmen verlangen, über personenbezogene Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden.

Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerkennen

Mit Beginn des neuen Jahres gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Nutzern auf sozialen Netzwerken muss dann möglich sein, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können.

Verbotene Inhalte sollen so direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken gemeldet werden können. Wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird, werden diese Inhalte dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht.

Streamingdienste auch im Ausland nutzen

Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, soll diese auch ab April 2018 für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen können.


Stichworte:

Hinterlasse einen Kommentar